Was kostet ein Kfz Gutachter - und wer zahlt ihn wirklich ?

Was kostet ein Kfz-Gutachter – und wer zahlt ihn wirklich?

 

Kurzantwort: Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den unabhängigen Gutachter deiner Wahl – inklusive Nebenkosten wie Foto-, Fahrt- und Schreibkosten. Nur bei kleinen Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag.

Warum ein unabhängiger Gutachter so wichtig ist

Ein neutrales Unfallgutachten sichert Beweise, dokumentiert Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Ausfallzeiten – die Basis für eine vollständige Schadenregulierung. Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu akzeptieren.

Du darfst selbst wählen.

Wer zahlt den Gutachter?

Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Kfz-Haftpflicht zahlt die Sachverständigenkosten (inkl. Nebenkosten), sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt. Auch Anwaltskosten sind dann erstattungsfähig. Bei Mitverschulden wird anteilig reguliert (Haftungsquote).

 

Eigener Schaden (Kasko-Fall): Bei selbstverschuldeten Schäden beauftragt häufig die Kaskoversicherung den Gutachter und trägt die Kosten nach Vertragsbedingungen.

Was kostet ein Gutachten konkret?

Die Höhe variiert je nach Schadenumfang und Region. Üblich sind:

- Grundhonorar (orientiert am Schadenumfang)

- Nebenkosten: Fotos, Fahrt-/Wegegeld, Schreib-/Portokosten, ggf. Zusatzmessungen

 

Diese Positionen sind bei erforderlichem Gutachten erstattungsfähig – solange die Kosten im üblichen Rahmen liegen.

Bagatellschaden: Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden (klassisch: oberflächliche Kratzer/Dellen) kann ein Kostenvoranschlag genügen. Die Bagatellgrenze liegt in der Praxis oft zwischen 750 und 1.000 Euro. Schon bei Verdacht auf versteckte Schäden lohnt sich aber ein unabhängiges Gutachten.

Was steht im Gutachten – und warum bringt es dir Geld?

Ein vollständiges Kfz-Gutachten enthält u. a.:

- Schadenanalyse mit Fotos & Kalkulation

- Reparaturweg (Herstellervorgaben)

- Wiederbeschaffungswert & Restwert

- Merkantile Wertminderung

- Reparaturdauer (wichtig für Nutzungsausfall oder Mietwagen)

 

Ohne diese Punkte bleiben Ansprüche leicht unbezahlt.

 

Typische Fragen & klare Antworten (FAQ)

• Zahlt die gegnerische Versicherung meinen eigenen, unabhängigen Gutachter?

Ja – bei unverschuldetem Unfall grundsätzlich ja, inkl. Nebenkosten. Du wählst den Gutachter selbst.

• Und wenn die Versicherung schon jemanden geschickt hat?

Du musst diesen Gutachter nicht akzeptieren und darfst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen; die Kosten trägt regelmäßig trotzdem der Schädiger.

• Wie ist das mit dem Anwalt – wer zahlt?

Bei klar unverschuldetem Unfall sind Anwaltskosten Teil des zu ersetzenden Schadens.

• Was, wenn die Versicherung kürzt („zu teuer“, „zu viele Fotos“ etc.)?

Aktuelle Rechtsprechung schränkt Kürzungen deutlich ein; das Werkstattrisiko liegt überwiegend nicht beim Geschädigten.

• Gibt es feste Preise für Gutachten?

Nein, aber marktübliche Honorare und Nebenkosten sind erstattungsfähig, wenn das Gutachten erforderlich war.

• Bagatellschaden – ab wann?

Kein starres Gesetz, aber in der Praxis oft ca. 750 € bis 1.000 € Reparaturkosten als Orientierungswert.

 

So gehst du Schritt für Schritt vor

1. Unfall sichern & dokumentieren (Fotos, Daten, Zeugen).

2. Unabhängigen Gutachter beauftragen (nicht den Versicherungs-Gutachter).

3. Fachanwalt hinzuziehen (Kosten trägt bei Unverschuldet der Gegner).

4. Ansprüche vollständig geltend machen (Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall/Mietwagen).

 

 

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Erstattungsfähigkeit richtet sich immer nach dem Einzelfall (Haftungsquote, Schadenbild, Notwendigkeit).