Schadens- & Haftpflichtgutachten

Wenn ein Verkehrsunfall durch einen Fremden verursacht wurde, dann ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Somit liegt ein Haftpflichtschaden vor und der Geschädigte darf einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher geltend machen.

Sie haben das Recht, in einem Schadenfall an dem Sie nicht schuld sind einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Die anfallenden Kosten für den Sachverständigen sind erstattungspflichtig und werden von der Versicherung des Verursachers übernommen.

Durch jahrelanger Erfahrung im Kfz-Technik- Bereich und ständiger Fortbildung versichere ich Ihnen ein präzises und kompetentes Gutachten, welches ihre Schadenansprüche durchsetzt.